Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pascal Gruber | AGB | letzte Aktualisierung 08.10.2024
Offenlegung gem. §5 ECG:
Pascal Gruber
Obere Schmiedestraße 63
3340 Waidhofen an der Ybbs
Österreich
UID-Number: ATU80148626
0043 670 280 45 79
info@roxs.at
§ 1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen (Dienstleistungen, Verkauf von Waren, Vertragsanbahnungen etc.) zwischen Pascal Gruber (Künstlername RoxS), Adresse: Obere Schmiedestraße 63, 3340 Waidhofen an der Ybbs, Webseite: www.roxs.at und Emailadresse: info@roxs.at/roxs.artist@gmail.com (in der Folge „Dienstleister“) und seinem Kunden. Rechtsgeschäfte zwischen Dienstleister und dem Kunden, die nicht unter diese AGB fallen sollen, bedürfen einer schriftlichen Individualvereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Andere AGB finden keine Anwendung.
§ 2. Vertragsabschluss und Terminvereinbarung
2.1. Allfällige Leistungsbeschreibungen sowie die Bewerbung von Dienstleistungen und Produkten (im Atelier, in Werbeprospekten, auf der Webseite, auf social media, etc.) sind unverbindlich und freibleibend, dh sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, eine Anfrage zu unterbreiten. Der Dienstleister kann Anfragen (insb. zu Projekten, Terminvereinbarungen, Besichtigungen) ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen. Anfragen können telefonisch, per Email, online oder persönlich gestellt werden.
2.2. Anfragen werden vom Dienstleister durch Übersenden einer Bestätigungs-SMS, Bestätigungs-E-Mail oder ausdrücklicher persönlicher Zusage angenommen.
2.3. Nach Annahme einer Anfrage vom Dienstleister stellt dieser einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen für den Kunden keine Kosten an. Sobald der Kunde den Kostenvoranschlag annimmt und den Dienstleister mit dem gewünschten Projekt beauftragt, werden ab diesen Zeitpunkt alle erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
§ 3. Terminverschiebungen, Stornierungen, verstätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin, Entschädigung von Kosten/Leistungen bei Stornierung/nicht Zustandenkommen des Projektes
3.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich und wahrzunehmen. Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist ein Absage oder Verschiebunge nur nach Maßgabe nachstehnder Regelugen möglich.
3.2. Eine kostenfreie Terminverschiebung oder -absage (Stornierung) ist bis 5 Tage vor dem Termin möglich, wobei Samstage und Sonntag nicht zu zählen sind. Erfolgt die Terminverschiebung oder -absage nach diesem Zeitpunkt aber zumindest bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann der Dienstleister eine Stornogebühr von 40% (Nettopreis) des vereinbarten Entgelts in Rechnung stellen. Bei noch späteren Terminverschiebungen und -absagen oder für den Fall, dass der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, stellt der Dienstleister das gesamte Entgelt in Rechnung. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.
3.3. Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung/Verminderung der vereinbarten Dienstleistung kann keine entgeltliche Rückvergütung/Rabatt gewährt werden.
3.4. Kann der Dienstleister aus für ihn nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt einen Termin nicht einhalten, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurück zu treten.
3.4. Entscheidet sich der Kunde, nach Anfertigen eines Entwurfes vom Dienstleister, aber vor Realisierung des Projektes gegen eine Umsetzung, werden alle bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt (z.B. Entwurf, schon bezahlte Hotelkosten, etc.). Die Pauschalkosten von der Anfertigung eines Entwurfes (inklusive 2 Revisionen) belaufen sich auf 250,00€ (netto).
§ 4. Preise und Zahlungsmodalitäten
4.1. Alle Preise richten sich nach dem im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Kostenvoranschlages.
4.2. Das Entgelt für die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung ist nach Erbringung durch den Dienstleister sofort zur Zahlung fällig. Das Entgelt kann per Barzahlung oder Banküberweisung beglichen werden.
4.3. Wird das Entgelt per Banküberweisung beglichen hat ein Zahlungseingang binnen 14 Tage (Samstage und Sonntage ausgeschlossen) nach Fertigstellung der erbrachten Leistung auf das Konto des Dienstleisters zu erfolgen. Wird diese Frist nicht eingeahlten kann der Dienstleister eine Mahngebühr in Höhe von 5% des zu erbringenden (Netto-)Betrages in Rechnung stellen.
4.4. Eine Rückvergütung von im Voraus bezahlten Leistungen (Gutscheinen) ist nicht möglich.
§ 5. Sachbeschädigung
die Haftung des Dienstleisters für eine Sachbeschädigung im Zuge der Dienstleistungserbringung (z.B. an Böden/ Wänden/ Fenstern/ etc. des Kunden durch Farbe, Feinstaub oder ähnliche Verunreinigungen etc.) beschränken sich auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Handlungen.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
Der Dienstleister behält sich das Eigentum an den Verkaufswaren bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.
§ 7. Entwürfe
7.1. Wenn der Kostenvoranschlag vom Kunden angenommen wird, beginnt der Dienstleister einen Entwurf zu zeichnen. Ab diesem Zeitpunkt fallen für den Kunden Kosten an. Ist laut Kostenvoranschlag ein Entwurf inkludiert sind diese Kosten mit eingerechnet.
7.2. Beim Zeichnen von einem Entwurf sind zwei Revisionen/Überarbeitungen inkludiert. Sollten mehr Revisionen/Überarbeitungen notwendig sein, fallen Mehrkosten für den Kunden an. Die Mehrkosten pro Revision/Überarbeitung belaufen sich auf je 80,00€ (netto).
7.3. Die Entwürfe bleiben, auch bis nach Fertigstellung des eigentlichen Produktes, Eigentum vom Dienstleister. Das Urheberrecht und die Nutzungsrechte liegen beim Dienstleister. Vervielfältigungen und Publikationen (online sowie analog) vom Entwurf sind dem Kunden nicht gestattet.
§ 8. Anzahlungen
8.1. Bei internationalen Projekten (Projekte außerhalb von Österreich) ist der Kunde verpflichtet dem Dienstleister eine Anzahlung in Höhe von 50% vom (netto) Kostenvoranschlag anzuzahlen. Dieser Betrag hat 14 Tage (einschließlich Samstag & Sonntage) auf das Konto des Dienstleisters einzugehen. Nach Beendigung des Projektes wird die Anzahlung dem noch offenen Betrag gegengerechnet. Der Restbetrag ist laut §4 zu begleichen.
8.2. Bei Projekten mit einer Anreise von über 200km (innerhalb von Österreich) vom Heimatort (3340 Waidhofen an der Ybbs) ist der Kunden verpflichtet dem Dienstleister eine Anzahlung in Höhe von 50% vom (netto) Kostenvoranschlag anzuzahlen. Dieser Betrag hat 14 Tage (einschließlich Samstag & Sonntage) auf das Konto des Dienstleisters einzugehen. Nach Beendigung des Projektes wird die Anzahlung dem noch offenen Betrag gegengerechnet. Der Restbetrag ist laut §4 zu begleichen.
§ 9. Datenschutz
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformationen unter https://roxs.at/datenschutz/.
§ 10. Haftung, Versicherung und Verhaltensregeln (bei Kunstprojekten/Workshops)
10.1. Bei Kunstprojekten (z.B. Workshops) haftet der Dienstleister nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
10.2. Die Dienstnehmer (z.B. Teilnehmer bei Workshops) sind dazu verpflichtet durch einen Erziehungsberechtigten, Haupt- und Haftpflicht, versichert zu sein. Die Dienstnehmer sind während der Kunstprojekte (z.B. Workshops) und auf dem Weg zu dem jeweiligen Veranstaltungsorten (Hin- und Rückweg) nicht durch den Dienstleister Kranken-, Unfall- oder haftpflichtversichert.
10.3. Sollten während eines Kunstprojektes (z.B. Workshops) persönliche (Wert-)Gegenstände der Dienstnehmer verunreinigt/beschädigt werden übernimmt der Dienstleister keine Haftung dafür.
10.4. Bei Kunstprojekten (z.B. Workshops) sind die Dienstnehmer dazu verpflichtet sich respektvoll und höflich zu benehmen. Bei Verstößen und bei nicht zumutbaren Verhalten der Dienstnehmer ist es dem Dienstleister jederzeit gestattet Dienstnehmer vom Projekt auszuschließen. Eine Rückerstattung von geleisteten Kosten an den Dienstnehmer ist in diesem Fall nicht möglich.
§ 11. Sonstiges
Sofern eine oder mehrere in diesem AGB enthaltene Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein sollten oder eine Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, den Vertrag durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unvollständigen Bestimmungen entsprechend wirksam zu ergänzen.
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
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