Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pascal Gruber | AGB | vom 14.05.2024

Offenlegung gem. §5 ECG:

Pascal Gruber
Obere Schmiedestraße 63
3340 Waidhofen an der Ybbs
Österreich
UID-Nummer: ATU80148626
0043 670 280 45 79
info@roxs.at

 

§ 1. Allgemeines

 

Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für alle
Verträge und Leistungen (Dienstleistungen, Verkauf von Waren,
Vertragsanbahnung etc.) zwischen Pascal Gruber (Künstlername RoxS),
Adresse: Obere Schmiedestraße 63, 3340 Waidhofen an der Ybbs,
Website: www.roxs.at und Emailadresse:
info@roxs.at/roxs.artist@gmail.com (in der Folge „Dienstleister“)
und seinem Kunden. Rechtsgeschäfte zwischen dem Dienstleister und
dem Kunden, die nicht unter diese AGB fallen sollen, bedürfen einer
schriftlichen Individualvereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind
unwirksam. Andere AGB finden keine Anwendung.

 

§ 2. Vertragsabschluss und Terminvereinbarung

 

2.1. Allfällige
Leistungsbeschreibungen sowie die Bewerbung von Dienstleistungen und
Produkten (im Atelier, in Werbeprospekten, auf der Website, auf
social media, etc) sind unverbindlich und freibleibend, dh sie
stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, eine Anfrage zu
unterbreiten. Der Dienstleister kann Anfragen (insb. zu Projekten,
Terminvereinbarungen, Besichtigungen) ohne Angabe von Gründen
annehmen oder ablehnen. Anfragen können telefonisch, per Mail,
online oder persönlich gestellt werden.

 

2.2. Anfragen
werden vom Dienstleister durch Übersendung einer Bestätigungs-SMS,
Bestätigungs-E-Mail oder ausdrücklicher persönlicher Zusage
angenommen.

 

2.3. Nach Annahme
einer Anfrage vom Dienstleister stellt dieser einen unverbindlichen
Kostenvoranschlag zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen für
den Kunden keine Kosten an. Sobald der Kunde den Kostenvoranschlag
annimmt und den Dienstleister mit dem gewünschten Projekt
beauftragt, werden ab diesen Zeitpunkt alle erbrachten Leistungen in
Rechnung gestellt.

 

§ 3. Terminverschiebungen, Stornierungen, verspätetes Erscheinen zum
vereinbarten Termin, Entschädigung von Kosten/Leistungen bei
Stornierung/nicht Zustandekommen des Projektes

 

3.1. Vereinbarte
Termine sind verbindlich und wahrzunehmen. Kann ein vereinbarter
Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist eine Absage oder
Verschiebung nur nach Maßgabe nachstehender Regelungen möglich.

 

3.2. Eine
kostenfreie Terminverschiebung oder -absage (Stornierung) ist bis 10
Tage vor dem Termin möglich, wobei Samstage und Sonntag nicht zu
zählen sind. Erfolgt die Terminverschiebung oder -absage nach diesem
Zeitpunkt aber zumindest bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin,
kann der Dienstleister eine Stornogebühr von 40 % (Nettopreis) des
vereinbarten Entgelts in Rechnung stellen. Bei noch späteren
Terminverschiebungen und – absagen oder für den Fall, dass der Kunde
den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, stellt der Dienstleister das
gesamte Entgelt in Rechnung. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens
des Kunden besteht nicht.

 

3.3. Für eine vom
Kunden gewünschte Kürzung/Verminderung der vereinbarten
Dienstleistung kann keine entgeltliche Rückvergütung/Rabatt gewährt
werden.

 

3.4. Kann der
Dienstleister aus für ihn nicht zu vertretenden Gründen oder
höherer Gewalt einen Termin nicht einhalten, wird der Kunde umgehend
in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine
zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Der Dienstleister ist
jederzeit berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom
Vertrag zurück zu treten.

 

3.4. Entscheidet
sich der Kunde, nach Anfertigen eines Entwurfes vom Dienstleister,
aber vor Realisierung des Projektes gegen eine Umsetzung, werden alle
bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt (z.B. Entwurf,
schon bezahlte Hotelkosten, etc.). Die Pauschalkosten von der
Anfertigung eines Entwurfes (inklusive 2 Revisionen) belaufen sich
auf 250,00€ (netto).

 

§ 4. Preise und Zahlungsmodalitäten

 

4.1. Alle Preise
richten sich nach dem im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden
Kostenvoranschlages.

 

4.2. Das Entgelt
für die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung ist nach
Erbringung durch den Dienstleister sofort zur Zahlung fällig. Das
Entgelt kann per Barzahlung oder Banküberweisung beglichen werden.

 

4.3. Wird das
Entgelt per Banküberweisung beglichen hat ein Zahlungseingang binnen
14 Tage (Samstage und Sonntage ausgeschlossen) nach Fertigstellung
der erbrachten Leistung auf das Konto des Dienstleisters zu erfolgen.
Wird diese Frist nicht eingehalten kann der Dienstleister eine
Mahngebühr in Höhe von 5% des zu erbringenden (Netto-)Betrages in
Rechnung stellen.

 

4.4. Eine
Rückvergütung von im Voraus bezahlten Leistungen (Gutscheinen) ist
nicht möglich.

 

§ 5. Sachbeschädigung

 

Die Haftung des
Dienstleisters für eine Sachbeschädigung im Zuge der
Dienstleistungserbringung (zB an Böden/ Wänden/ Fenstern/ etc. des
Kunden durch Farbe, Feinstaub oder ähnliche Verunreinigungen etc)
beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche
Handlungen.

 

§ 6. Eigentumsvorbehalt

 

Der Dienstleister
behält sich das Eigentum an den Verkaufswaren bis zu deren
vollständiger Bezahlung vor.

 

§ 7. Entwürfe

 

7.1. Wenn der
Kostenvoranschlag vom Kunden angenommen wird, beginnt der
Dienstleister einen Entwurf zu zeichnen. Ab diesem Zeitpunkt fallen
für den Kunden Kosten an. Ist laut Kostenvoranschlag ein Entwurf
inkludiert sind diese Kosten mit eingerechnet.

 

7.2. Beim Zeichnen
von einem Entwurf sind zwei Revisionen/Überarbeitungen inkludiert.
Sollten mehr Revisionen/Überarbeitungen notwendig sein, fallen
Mehrkosten für den Kunden an. Die Mehrkosten pro
Revision/Überarbeitung belaufen sich auf je 80,00€ (netto).

 

7.3. Die Entwürfe
bleiben, auch bis nach Fertigstellung des eigentlichen Projektes,
Eigentum vom Dienstleister. Das Urheberrecht und die Nutzungsrechte
liegen beim Dienstleister. Vervielfältigungen und Publikationen
(online sowie analog) vom Entwurf sind dem Kunden nicht gestattet.

 

§ 8. Anzahlungen

 

8.1 Bei internationalen Projekten (Projekte außerhalb von Österreich) ist der Kunde verpflichtet dem Dienstleister eine Anzahlung in Höhe von 50% vom (netto) Kostenvoranschlag anzuzahlen. Dieser Betrag hat 14 Tage (einschließlich Samstag & Sonntage) auf das Konto des Dienstleisters einzugehen. Nach Beendigung des Projektes wird die Anzahlung dem noch offenen Betrag gegengerechnet. Der Restbetrag ist laut §4 zu begleichen.

 

8.2 Bei Projekten mit einer Anreise von über 200km (innerhalb von Österreich) vom Heimatort (3340 Waidhofen an der Ybbs) ist der Kunde verpflichtet dem Dienstleister eine Anzahlung in Höhe von 50% vom (netto) Kostenvoranschlag anzuzahlen. Dieser Betrag hat 14 Tage (einschließlich Samstag & Sonntage) auf das Konto des Dienstleisters einzugehen. Nach Beendigung des Projektes wird die Anzahlung dem noch offenen Betrag gegengerechnet. Der Restbetrag ist laut §4 zu begleichen.

 

§ 9. Datenschutz

 

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformation unter https://roxs.at/datenschutz/.

 

§ 10. Sonstiges

 

Sofern eine oder mehrere in diesen AGB enthaltene Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein sollten oder ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, den Vertrag durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unvollständigen Bestimmungen entsprechend wirksam zu ergänzen.

KONTAKT

ROXS
Pascal Gruber
3340 Waidhofen/Ybbs
Austria

Email:
roxs.artist@gmail.com

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